Bedarfsbasierter Energieausweis:
Beim bedarfsbasierten Energieausweis wird dem Energieausweis die Bausubstanz und die Anlagentechnik zugrunde gelegt. Aufgrund des energetischen Zustandes der Immobilie wird die Energiemenge berechnet, die für Heizung, Lüftung, Klimaanlage und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird.
Bedarfsbasierte Energieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude, mit weniger als fünf Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt haben.
Einen verbrauchsbasierten Energieausweis dürfen Hausbesitzer nur dann vorlegen, wenn das Gebäude mindestens die Vorschriften der 1. Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 erfüllt.
Die benötigten Daten zur Berechnung des bedarfsorientierten Energieausweises werden direkt vor Ort erhoben.
Verbrauchsbasierter Energieausweis:
Grundlage eines verbrauchausbasierenden Energieausweises ist der erfasste Energieverbrauch, z.B. anhand der Heizkostenabrechnung und legt den Energieverbrauch der letzten drei Jahre zugrunde.
Wenn sich mehr als vier Wohnungen im Gebäude befinden, oder der Bauantrag nach dem 01. 11. 1977 gestellt wurde, oder das Gebäude nach der 1. Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 errichtet oder nachgerüstet wurde, besteht ein Wahlrecht zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.