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Energieausweis

Der Energieausweis bewertet die energetischen Eigenschaften Ihrer Immobilie. Für den Verkauf oder die Vermietung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung ist der Energieausweis ein wichtiges Dokument. Am 1.5.2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten, mit dem Ziel, den Primärenergiebedarf von Immobilien zu verringern.

Nachfolgend ein paar Informationen rund um den Energieausweis:

Welche Pflichtangaben müssen in Verkaufs- und Vermietungsanzeigen stehen?
Seit dem 1.5.2014 müssen schon in der Immobilienanzeige für Verkauf oder Vermietung die energetischen Kennwerte der angebotenen Immobilie angegeben werden:
  • Art des Energieausweises (Energiebedarfsausweis/ Energieverbrauchsausweis)
  • Wert des Energiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude
  • wesentlicher Energieträger für die Heizung des Gebäudes (Öl, Gas, Holz, usw.)
  • bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr
  • bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse 
Verstöße gegen diese Pflichtangaben sind ab dem 1.5.2015 mit einem Bußgeld von 15.000 Euro bedroht.

Sie haben noch keinen gültigen Energieausweis für Ihre Immobilie?

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, benötigen Sie einen Energieausweis. Abhängig vom Baujahr und Gebäudeart benötigen Sie einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis.
In Sachen Energieausweis können Sie sich auf unseren professionellen Service verlassen. Sprechen Sie uns an.
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Tel. 0171 / 276 7950
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